Alle
6 Jahre finden in Bayern
Kommunalwahlen statt. In den
Gemeinden werden Bürgermeister
und Gemeinderatsmitglieder,
für die Landkreise Landräte und
Kreisräte gewählt.
Über
alle Angelegenheiten, die für
Baierbrunn von grundsätzlicher
Bedeutung sind, ent- scheidet der
Gemeinderat. Er besteht aus
dem Ersten Bürgermeister und den
ehrenamt-lichen
Gemeinderatsmitgliedern. Deren
Anzahl richtet sich nach der Zahl
der Einwohner in der Gemeinde.
Für
Baierbrunn (über 3000 Einwohner)
ist die Anzahl der
Gemeinderatsmitglieder auf 16
festgelegt - wie erstmals bei der
letzten Wahl 2020.
Wir von der ÜWG
sind glücklich, Ihnen eine hervorragende
Auswahl unterschiedlichster Berufe
und Lebenserfahrungen bieten
zu können - und dass sich zur Hälfte
Frauen engagieren können und
wollen!
Zum Ausfüllen des
Stimmzettels:
Bei der Wahl
des Gemeinderates hat
jeder Wähler so viele Stimmen,
wie Mandate zu vergeben sind -
also heuer 16 Stimmen,
die in sehr persönlicher Auswahl
angekreuzt werden können: Es gibt Kreuze für
ganze Listen und für einzelne
Personen.
Sie dürfen...
- kumulieren, d.h. bis
zu drei Stimmen auf einzelne
Kandidaten vergeben
und dabei außerdem
- panaschieren, also Kandidaten
verschiedener Listen
auswählen.
- Aber: Nicht mehr als 16
Stimm-Kreuze auf dem
Wahlzettel! - sonst wird er
insgesamt ungültig! Also gut
nachzählen - und ...
- für noch nicht 'verbrauchte'
Stimmen eine ganze
Liste ankreuzen - auch
zusätzlich! - sie kriegt
dann automatisch die noch
fehlenden Stimmen.
- Für alle diese Wahlmöglichkeiten
gilt: Sie müssen nicht!
Jede Gruppierung und Partei freut
sich über ein einfaches Kreuz,
ganz besonders die ÜWG...!
Sie wollen Ihre
Wahl vorher digital testen?
Benutzen
Sie z.B. diesen Probestimmzettel
des Bayerischen Innenministeriums.