Alle
6 Jahre finden in Bayern
Kommunalwahlen statt. In den
Gemeinden werden Bürgermeister und
Gemeinderatsmitglieder, in den
Landkreisen Landräte und Kreisrätegewählt. Für
Baierbrunn sind am 15.03.2020
derBürgermeister
und der Gemeinderat
neu zu wählen.
Über
alle Angelegenheiten, die für
Baierbrunn von grundsätzlicher
Bedeutung sind, ent- scheidet der
Gemeinderat. Er besteht aus
dem Ersten Bürgermeister und den
ehrenamt-lichen
Gemeinderatsmitgliedern. Deren
Anzahl richtet sich nach der Zahl
der Einwohner in der Gemeinde. Für
Baierbrunn (über 3000 Einwohner)
ist die Anzahl der
Gemeinderatsmitglieder auf 16
festgelegt - zwei mehr wie bei der
letzten Wahl 2014.
Wir von der ÜWG
sind glücklich, Ihnen eine hervorragende
Auswahl unterschiedlichster Berufe
und Lebenserfahrungen bieten
zu können - und dass sich zur Hälfte
Frauen engagieren können und
wollen!
Bei der Wahl
des Gemeinderates hat
jeder Wähler so viele Stimmen,
wie Mandate zu vergeben sind -
also heuer 16 Stimmen,
die in sehr persönlicher Auswahl
angekreuzt werden können: Sie dürfen
- kumulieren, d.h. bis
zu drei Stimmen auf einzelne
Kandidaten vergeben
und außerdem
- panaschieren, also Kandidaten
verschiedener Listen
auswählen.
- Dabei dürfen nicht mehr als
16 Kreuze auf dem
Stimmzettel erscheinen - sonst
wird er insgesamt ungültig! Also
gut nachzählen - oder
- für noch nicht 'verbrauchte'
Stimmeneine ganze
Liste ankreuzen - auch
zusätzlich! - sie kriegt
dann automatisch die noch
fehlenden Stimmen.
- Für alle diese Wahlmöglichkeiten
gilt: Sie müssen nicht!
Jede Gruppierung und Partei freut
sich über ein einfaches Kreuz,
ganz besonders die ÜWG...!